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Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 44/2024
Amtliche Bekanntmachungen - Am Anfang
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Verwaltungsgemeinschaft Obing

Am 01.01.2025 tritt die neue Grundsteuer in Kraft.

Durch die Grundsteuerreform wurden die Grundlagen für die Grundsteuermessbeträge geändert.

Der Grundsteuermessbetrag wird anhand der von Ihnen abgegebenen Angaben in der Grundsteuererklärung vom zuständigen Finanzamt festgesetzt. Dieser Grundsteuermessbetrag ist die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer seitens der Gemeinde ab dem Jahr 2025. Die Gemeinde ist an den Grundsteuermessbetrag gebunden.

Teilweise weichen die neuen Grundsteuermessbeträge von den bisherigen deutlich ab. Dies könnte auf unzutreffende Angaben zurückzuführen sein.

Daher die eindringliche Bitte:

Kontrollieren Sie die Angaben in den Bescheiden des Finanzamtes.

Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt Traunstein, unter der Telefonnummer 0861/701-0, damit diese zeitnah geklärt werden können.

Von Seiten der Gemeinde können keine Auskünfte über die Berechnung geben werden.

Ein sehr gutes, rund 17 Minuten dauerndes Video über die neue Grundsteuer können Sie abrufen unter: “Bayerischer Gemeindetag Informationen zur Grundsteuerreform“.