Titel Logo
Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 44/2025
Amtliche Bekanntmachungen - Am Anfang
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Anordnung einer Verkehrsregelung durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gemäß § 45 StVO

I.

Auf den nachfolgenden Straßen werden folgende verkehrsrechtlichen Maßnahmen getroffen:

-

Herzoganger an der Einmündung in die Piracher Straße

Entfernung Z 274 (Beginn / Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h)

-

Klausnerweg an der Einmündung in die B 304

Aufstellung Z 274 (Beginn / Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h)

-

Piracher Straße Ortsende Richtung Niederham

Aufstellung des Z 274 (Beginn / Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h)

-

Piracher Straße an der Einmündung in die Schnaitseer Straße

Aufstellung des Z 274 (Beginn / Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h)

-

Piracher Straße an den Einmündungen Klausnerweg / Pachmayrweg / Leinfelderweg / Herzoganger

Jeweils Entfernung des Z 205 (Vorfahrt gewähren)

-

Klausnerweg an der Einmündung in die Piracher Straße

Entfernung des Z 306 (Vorfahrtsstraße)

-

Pachmayrweg an der Einmündung in die Piracher Straße

Entfernung des Z 306 (Vorfahrtsstraße)

-

Leinfelderweg an der Einmündung in die Piracher Straße

Entfernung des Z 306 (Vorfahrtsstraße)

-

Herzoganger an der Einmündung in die Piracher Straße

-

Entfernung des Z 306 (Vorfahrtsstraße)

Die Anordnung erfolgt aus Gründen der Sicherheit und Ordnung.

II.

Diese Anordnung wird wirksam mit der Anbringung / Entfernung der genannten Verkehrszeichen

III.

Die Kostentragung ergibt sich aus § 5 b des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).

Gemeinde Obing
Obing, 30.09.2025
Josef Huber
1. Bürgermeister