Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 08.11.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan vom 08.11.2022 und die Begründung vom 08.11.2022 gebilligt und beschlossen, diesen Entwurf und die Begründung nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Bebauungsplanfläche betrifft das Gebiet „Mitterfeld“, das wie folgt umgrenzt ist:
Im Norden: ausschließlich der Umfahrung der „B 304 neu“
Im Osten und Süden: ausschließlich der Gemeindeverbindungsstraße „Kienberger Straße“
Im Westen: ausschließlich des Grundstücks Flur-Nr. 1502, Gemarkung Obing
und die Grundstücke Flur-Nr. 1434/1, 1434/3, 1434/4, 1504, 1505, 1509, 1513, 1513/5 Teil, 1516/5 und 1516/6 Teil der Gemarkung Obing beinhaltet. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem anliegenden Lageplan.
Der vom Gemeinderat gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan vom 08.11.2022, sowie die Begründung vom 08.11.2022 die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
28. November 2022 bis 05. Januar 2022
im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu folgenden Öffnungszeiten öffentlich aus:
| Dienstag bis Freitag | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
| Schutzgut | Art der vorhandenen Information |
| Mensch | Umweltbericht Schalltechnische Untersuchung |
| Tiere und Pflanzen | Umweltbericht, Wiesenbrüterkartierung von 2018 |
| Boden | Umweltbericht |
| Luft und Klima | Umweltbericht |
| Landschaft und Landschaftsbild | Umweltbericht |
| Kultur- und Sachgüter | Umweltbericht |
| Grundwasser und Oberflächengewässer | Umweltbericht |
| Landschafts- und sonstige Pläne | Landschaftsplan Gemeinde Obing |
| Wechselwirkungen | Umweltbericht |
Während der Auslegungsfrist können im Rathaus Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt der ortsübliche Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter www.obing.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.