Alle Grund- und Gewerbesteuerpflichtigen der Gemeinde Kienberg erhalten in den nächsten Tagen geänderte Steuerbescheide für das Jahr 2023.
Die Hebesätze, die zur Berechnung der Grund- und Gewerbesteuern nötig sind, werden jährlich vom Gemeinderat in der Haushaltssatzung der Gemeinde festgelegt.
Mit Beschlussfassung der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 wurden die Hebesätze in der Gemeinde Kienberg wie folgt festgesetzt:
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| Grundsteuer A und B | 350 v.H. (bisher 330 v.H.) |
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| Gewerbesteuer | 350 v.H. (bisher 330 v.H.) |
Die anfallende Steuer wird, zu dem im Bescheid aufgeführten Termin, fällig.
Abbuchungen werden wie bisher vorgenommen und erfolgen im SEPA-Lastschriftverfahren.