Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der
Freiwilligen Feuerwehren Albertaich und Obing
Verzeichnis der Pauschalsätze ab 01.12.2022
Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummern 1 und 2) und den Personalkosten (Nummer 3) zusammen.
1. Streckenkosten
| Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für | bei einer Nutzungsdauer von | bei einer durchschnittlichen jährl. Fahrleistung von 1.000 km und einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10% |
| einen Mannschaftstransport-wagen MTW | 15 Jahren | 2,23 Euro |
| ein Mehrzweckfahrzeug MZF | 15 Jahren | 3,20 Euro |
| ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 (LF 8/6) | 25 Jahren | 4,53 Euro |
| ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 | 25 Jahren | 8,10 Euro |
| ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 (TLF 16/25) | 25 Jahren | 4,89 Euro |
| einen Rüstwagen RW (RW-2) | 25 Jahren | 4,17 Euro |
| eine Drehleiter DLA (K) 23/12 | 25 Jahren | 8,97 Euro |
2. Ausrückestundenkosten
Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.
| Die Ausrückestundenkosten betragen – berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrhaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens – je eine Stunde für | bei jährlich 80 Ausrückestunden und einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10 % |
| einen Mannschaftstransportwagen MTW | 19,47 Euro |
| ein Mehrzweckfahrzeug MZF | 29,58 Euro |
| ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 (LF 8/6) | 106,56 Euro |
| ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 | 155,66 Euro |
| ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 (TLF 16/25) | 122,41 Euro |
| einen Rüstwagen RW (RW-2) | 106,97 Euro |
| eine Drehleiter DLA (K) 23/12 | 216,16 Euro |
3. Gebühren für die Leistungen der Atemschutzwerkstatt
Für die Arbeiten der Atemschutzwerkstatt werden folgende Pauschalgebühren festgesetzt:
3.1 Pressluftatmer / Atemschutzmaske / Lungenautomaten
| Pressluftatmer pro Gerät | Atemschutzmaske pro Gerät | Lungenautomat pro Gerät | |
| Wartung / Prüfung nach sechs Monaten | |||
| (ohne Gebrauch) | 23,00 € | 17,00 € | 18,00 € |
| nach Gebrauch / Heißeinsatz | 134,00 € | 62,00 € | 61,00 € |
| Wartung / Prüfung nach sechs Jahren | n. Z. 1,00 €/Min. | n. Z. 1,00 €/Min | n. Z. 1,00 €/Min |
n. Z. = nach Zeitaufwand
3.2 Atemluftflaschen:
| Pauschalgebühr für die Füllung von | |
| - einer Flasche | 20,00 € |
| - zwei Flaschen gleichzeitig | je 14,00 € |
| - drei oder mehr Flaschen gleichzeitig | je 10,50 € |
TÜV-Gebühr und Transportkosten werden zum Selbstkostenpreis verrechnet.
3.3 Zusätzliche Leistungen / sonstige Kosten:
Ersatzteile, Austauschteile, Desinfektionsmittel usw. werden nach Selbstkostenpreis abgerechnet.
Zusätzliche Arbeiten, Reinigungsarbeiten, Sonder- und Zusatzleistungen, die nicht von den Pauschalen erfasst sind, werden nach tatsächlichem Zeitaufwand mit 1,00 €/Min. verrechnet.
4. Gebühren für die Leistungen der Schlauchpflege
| Reinigen, prüfen, trocknen, wickeln je Schlauch | 16,00 € |
Ersatzteile, Austauschteile, Desinfektionsmittel usw. werden nach Selbstkostenpreis abgerechnet.
Zusätzliche Arbeiten, Reinigungsarbeiten, Sonder- und Zusatzleistungen, die nicht von den Pauschalen erfasst sind, werden nach tatsächlichem Zeitaufwand mit 1,00 €/Min. verrechnet.
5. Personalkosten
Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.
5.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende
Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird ein Stundensatz in Höhe von 28,00 € berechnet.
5.2 Sicherheitswachen
Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden für ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende (siehe § 11 Abs. 5 AVBayFwG) 16,40 € berechnet. Abweichend von Nummer 3 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.