Auszug rechtsverbindlicher Flächennutzungsplan
Berichtigung Flächennutzungsplan
Berichtigung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan
„Pfaffing-Großfeld; Erweiterung“
Weicht ein Bebauungsplan bei der Aufstellung nach § 13 b BauGB von den Darstellungen des Flächennutzungsplans (FNP) ab, kann der Bebauungsplan auch aufgestellt werden, bevor der FNP geändert oder ergänzt ist; die geordnete Städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes darf nicht beeinträchtigt werden; der FNP ist im Wege der Berichtigung anzupassen (vgl. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB). Es handelt sich dabei lediglich um einen redaktionellen Vorgang, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.
Der Gemeinderat hat am 02.07.2024 gemäß § 10 BauGB den Bebauungsplan „Pfaffing-Großfeld; Erweiterung“ als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung am 26.07.2024 im Amtsblatt der Gemeinde Obing ist der Bebauungsplan in Kraft getreten.
Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans als „landwirtschaftliche Fläche“, „Fläche für den Wasserhaushalt (W)“ und „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ ausgewiesen. Durch die Berichtigung auf Grundlage der Aufstellung des Bebauungsplans vom 02.07.2024 wird die Fläche nun berichtigt und als „Allgemeines Wohngebiet“ und „Fläche für den Wasserhaushalt (W)“ ausgewiesen.
Der Geltungsbereich der Berichtigung ergibt sich aus den nachfolgenden Planausschnitten:
Die Berichtigung des Flächennutzungsplans wird hiermit amtlich bekanntgemacht.