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Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 48/2025
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AB Gemeinde Obing

Bekanntmachung der 5. Änderung des Bebauungsplans „Frabertsham - Nord“

zur erneuten, verkürzten Veröffentlichung gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 10.06.2025 beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V. m. § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan „Frabertsham - Nord“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern und das Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 4 BauGB fortzuführen. Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert.

Nach Durchsicht der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden die Planungsunterlagen angepasst. Diese werden nun gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut ausgelegt.

Die Dauer der Veröffentlichung und die Frist zur Stellungnahme werden gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen auf 14 Tage verkürzt.

Die Stellungnahmen sollen gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Die Änderungen und Ergänzungen wurden in den Planungsunterlagen rot gekennzeichnet.

Der Entwurf der Planänderung mit Begründung des Bebauungsplanes in der Fassung vom 11.11.2025 wird vom

1. Dezember 2025 bis 15. Dezember 2025

auf der Homepage der Gemeinde unter www.obing.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.

Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:

Dienstag bis Freitag

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch

13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden und sind elektronisch als Mail an bauleitplanung@vg-obing.de zu senden. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Stellungnahme auch schriftlich erfolgen.

Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Gemeinde Obing
Obing, 19.11.2025
Huber
1. Bürgermeister