Titel Logo
Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 49/2022
Amtliche Bekanntmachungen - Am Anfang
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

AB Gemeinde Obing

der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Pfaffing-Großfeld; Erweiterung“

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 08.11.2022 den Bebauungsplanentwurf vom 20.10.2022 und die Begründung vom 20.10.2022 gebilligt und beschlossen, diesen Entwurf und die Begründung nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.

Die Bebauungsplanfläche ist wie folgt umgrenzt:

Im Südosten: ausschließlich dem Gebiet des Bebauungsplanes „Pfaffing – Großfeld“,

Im Westen: einschließlich eines ca. 3 m breiten Grundstücksstreifens entlang der GVS Mühlstraße aus dem westlichen Teil des Grundstücks Flur-Nr. 1377/2,

Im Norden: einschließlich eines 10 m breiten Grundstücksstreifens aus dem Grundstück Flur-Nr. 1377

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b i.V.m. § 13 a und § 13 BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Der vom Gemeinderat gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes vom 20.10.2022, sowie die Begründung vom 20.10.2022 liegen in der Zeit vom

19. Dezember 2022 bis 26. Januar 2023

im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Öffnungszeiten:

Dienstag bis Freitag

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch

13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können im Rathaus Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt der ortsübliche Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter www.obing.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.

Gemeinde Obing
Obing, den 29.11.2022
Huber
1. Bürgermeiste