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Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 5/2023
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Die SVLFG

Wer bisher Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus dem Betrieb einer kleinen Photovoltaikanlage gezahlt hat, kann sich freuen. Durch eine Regelung im Jahressteuergesetz 2022 entfällt rückwirkend ab 1. Januar 2022 die Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Krankenkassen erstatten zu viel gezahlte Beiträge. Profitieren können alle Betreiber einer PV-Anlage mit einer installierten Gesamtbruttoleistung laut Marktstammdatenregister von bis zu 30 kW (peak). Beim Betrieb mehrerer Anlagen steigt die Maximalgrenze unter bestimmten Voraussetzungen sogar auf 100 kW (peak).

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weist darauf hin, dass die Krankenkassen nicht automatisch tätig werden können, da ihnen insbesondere die Leistung der jeweiligen PV-Anlage nicht bekannt ist. Betroffene sollten sich daher zwecks Überprüfung der Beitragsbemessung und unter Beifügung eines Nachweises der installierten Bruttoleistung der PV-Anlage (z. B. Auszug Marktstammdatenregister) mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.

Die Krankenkassen werden im Regelfall die Beitragsbemessung korrigieren und überzahlte Beiträge erstatten - allerdings immer unter dem Vorbehalt, dass der Einkommensteuerbescheid des Jahres 2022 den Wegfall der bisher steuerpflichtigen Einkünfte bestätigt.