Auf den nachfolgenden Straße / öffentlichen Verkehrsflächen werden folgende verkehrsrechtlichen Maßnahmen getroffen:
Wendehammer Herzoganger (Zufahrt zu den Anwesen Herzoganger 9 – 15)
Aufstellung des Zeichen Z 283-10 und Z 283-20 (absolutes Halteverbot)
mit Zusatzschild „01.11. bis 31.03.“
Die Anordnung erfolgt zur ordnungsgemäßen Durchführung des Winterdienstes.
Diese Anordnung wird wirksam mit der Anbringung bzw. Entfernung der genannten Verkehrszeichen.
Die Kostentragung ergibt sich aus § 5 b des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).