Einziehung:
Der öffentliche Feld- und Waldweg „Ertlhartweg“ in der Gemeinde Obing, Landkreis Traunstein, Regierungsbezirk Oberbayern wird mit sofortiger Wirkung auf der Teilstrecke vom Geh- und Radweg an der B 304 beim Grundstück Flur-Nr. 3516/1 Gemarkung Obing bis zum Grundstück Flur-Nr. 3518/5 Gemarkung Obing auf einer Länge von 198 m eingezogen.
Der Straßenteil wurde zur besseren Bewirtschaftung der Grundstücke nach Süden verlegt.
Die Einziehung der Teilstrecke wird hiermit nach Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes bekanntgemacht.
Widmung:
Der neu errichtete Straßenteil vom Geh- und Radweg an der B 304 bis zur Einmündung in den Ertlhartweg wird zum öffentlichen Feld- und Waldweg „Ertlhartweg“ gewidmet. Der Anfangspunkt der Straße liegt am Geh- und Radweg an der B 304 am Grundstück Flur-Nr. 3518/3 Gemarkung Obing, der Endpunkt am Grundstück Flur-Nr. 3147 Gemarkung Obing. Die Straße hat die Flur-Nr. 3518/5 Gemarkung Obing. Die Länge der Straße beträgt 110 m. Träger der Straßenbaulast sind die Anlieger.
2. Wirksamwerden der Verfügung:
Die Verfügung wird am 31.12.2023 wirksam.
3. Gründe der Widmung:
Die Straße wurde verlegt und ist neu zu widmen (Art. 6 BayStrWG).
Die Verfügung kann während der üblichen Besuchszeiten im Rathaus Obing, Zimmer Nr. E.10, Kienberger Str. 5, 83119 Obing eingesehen werden.