Titel Logo
Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen - Am Anfang
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

AB Gemeinde Obing

Öffentlicher Feld- und Waldweg „Ertlhartweg“

Einziehung einer Teilstrecke und Widmung des neuen Straßenverlaufs

Einziehung:

Der öffentliche Feld- und Waldweg „Ertlhartweg“ in der Gemeinde Obing, Landkreis Traunstein, Regierungsbezirk Oberbayern wird mit sofortiger Wirkung auf der Teilstrecke vom Geh- und Radweg an der B 304 beim Grundstück Flur-Nr. 3516/1 Gemarkung Obing bis zum Grundstück Flur-Nr. 3518/5 Gemarkung Obing auf einer Länge von 198 m eingezogen.

Der Straßenteil wurde zur besseren Bewirtschaftung der Grundstücke nach Süden verlegt.

Die Einziehung der Teilstrecke wird hiermit nach Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes bekanntgemacht.

Widmung:

Der neu errichtete Straßenteil vom Geh- und Radweg an der B 304 bis zur Einmündung in den Ertlhartweg wird zum öffentlichen Feld- und Waldweg „Ertlhartweg“ gewidmet. Der Anfangspunkt der Straße liegt am Geh- und Radweg an der B 304 am Grundstück Flur-Nr. 3518/3 Gemarkung Obing, der Endpunkt am Grundstück Flur-Nr. 3147 Gemarkung Obing. Die Straße hat die Flur-Nr. 3518/5 Gemarkung Obing. Die Länge der Straße beträgt 110 m. Träger der Straßenbaulast sind die Anlieger.

2. Wirksamwerden der Verfügung:

Die Verfügung wird am 31.12.2023 wirksam.

3. Gründe der Widmung:

Die Straße wurde verlegt und ist neu zu widmen (Art. 6 BayStrWG).

Die Verfügung kann während der üblichen Besuchszeiten im Rathaus Obing, Zimmer Nr. E.10, Kienberger Str. 5, 83119 Obing eingesehen werden.

Obing, 11.12.2023
Huber
1. Bürgermeister