Der Schulverband Kienberg-Tacherting hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 am 08.11.2023 beschlossen. Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen wird bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Obing, Kienberger Straße 5 (Zimmer E.09) innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden aufgelegt.
Haushaltssatzung
des Schulverbandes Kienberg - Tacherting
(Geschäftsführende Gemeinde: Kienberg i. d. VG Obing)
für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund der Art. 9 Abs. 1 Satz 2 und Art. 8 Abs. 1 Satz 3 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) und Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| im Verwaltungshaushalt |
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| in den Einnahmen und Ausgaben auf je | 389.600 | Euro |
| und im Vermögenshaushalt |
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| in den Einnahmen und Ausgaben auf je | 31.500 | Euro |
festgesetzt.
Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
a) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Verwaltungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt werden soll (Verwaltungsumlage), wird auf 295.600 Euro festgesetzt (Umlagesoll).
b) Die Verbandsschule wurde am 01. Oktober 2023 von insgesamt 138 Schülern (ohne Gastschüler besucht.
Für die Bemessung der Schulverbandsumlage nach der Schülerzahl beträgt der Betrag je Schüler
| im Verwaltungshaushalt | 2.142,0290 Euro |
| im Vermögenshaushalt | 0,00 Euro |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushalts-plan wird auf 8.000 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.