Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 07.02.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Kita Oberfeldweg“ unter Einbeziehung des Bebauungsplanes „Kinderkrippe“ aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Das Gebiet des Bebauungsplans hat folgenden Umgriff:
| im Westen: | ausschließlich der Grundstücke Flur-Nr. 436/1, 436, 436/4 |
| im Süden: | südliche Grenze des Grundstücks Flur-Nr. 435 und Verlängerung bis zur östlichen Grenze des Grundstücks Flur-Nr. 433 |
| im Osten: | ausschließlich dem Grundstück Fl.Nr. 431 |
| im Norden: | einschließlich des Grundstücks Flur-Nr. 420 (Oberfeldweg) mit Einbeziehung eines ca. 3,0 m breiten Grundstücksstreifens der nördlich angrenzenden Grundstücke Flur-Nr. 390, 391, 392 und 394 |
Das Gebiet beinhaltet das Grundstück Flur-Nr. 435 und Teile der Grundstücke Flur-Nr. 420, 433, 390, 391, 392 und 394 der Gemarkung Obing.
Siehe nachfolgenden Kartenausschnitt:
Ziele und Zweck der Planung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) mit der Zweckbestimmung „sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ geschaffen werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:
Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung besteht bis 15.03.2023 im Rathaus Obing, Bauamt, Kienberger Straße 5, 83119 83119 Obing während der üblichen Öffnungszeiten.
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekanntgemacht.