Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 07.02.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Oberholz“ aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Das Gebiet für die Änderung des Bebauungsplans hat folgenden Umgriff:
Ziele und Zweck der Planung:
Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachverdichtung im Baugebiet geschaffen werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:
Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung besteht bis 14.03.2023 im Rathaus Obing, Bauamt, Kienberger Straße 5, 83119 83119 Obing während der üblichen Öffnungszeiten.
Mit der Erarbeitung der Planung ist das Architekturbüro Weiler-Heyers aus Trostberg beauftragt. Nach Erstellung des Planentwurfs wird dieser samt Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.