Titel Logo
Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen - Am Anfang
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

AB Gemeinde Obing

nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Mitterfeld“

Gemäß dem Billigungsbeschluss vom 07.02.2023 werden die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan, die Begründung und der Umweltbericht nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Die vorgenannten Unterlagen und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

06. März 2023 bis 05. April 2023

im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu folgenden Öffnungszeiten öffentlich aus:

Dienstag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Während der Auslegungsfrist können im Rathaus Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt der ortsübliche Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter www.obing.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.

Gemeinde Obing
Obing, 14.02.2023
Huber
1. Bürgermeister