der Gemeinde Obing über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Obing Ortsmitte" vom 25.11.1994.
Aufgrund § 162 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 01.07.2021 erlässt die Gemeinde Obing die folgende Satzung:
§ 1
Aufhebung der Sanierungssatzung
Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Obing Ortsmitte" vom 25.11.1994 wird hiermit gemäß § 162 Abs. 1 BauGB insgesamt aufgehoben.
§ 2
Geltungsbereich der Aufhebung
Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebung des Sanierungsgebiets "Obing Ortsmitte" ist im Lageplan vom 01.08.1994 dargestellt; der Lageplan ist als Anlage 1 Bestandteil der Aufhebungssatzung.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt gemäß § 162 Abs. 2 Satz 4 mit Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anmerkung: Der beigefügte Lageplan ist nicht maßstäblich!