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Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 8/2023
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AB Gemeinde Obing

für das Sanierungsgebiet „Obing-Ortsmitte“ vom 25.11.1994.

Satzung

der Gemeinde Obing über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Obing Ortsmitte" vom 25.11.1994.

Aufgrund § 162 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 01.07.2021 erlässt die Gemeinde Obing die folgende Satzung:

§ 1

Aufhebung der Sanierungssatzung

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Obing Ortsmitte" vom 25.11.1994 wird hiermit gemäß § 162 Abs. 1 BauGB insgesamt aufgehoben.

§ 2

Geltungsbereich der Aufhebung

Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebung des Sanierungsgebiets "Obing Ortsmitte" ist im Lageplan vom 01.08.1994 dargestellt; der Lageplan ist als Anlage 1 Bestandteil der Aufhebungssatzung.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt gemäß § 162 Abs. 2 Satz 4 mit Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Obing, den 07.02.2023
Gemeinde Obing

Josef Huber
Erster Bürgermeister

Anmerkung: Der beigefügte Lageplan ist nicht maßstäblich!