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Bürger Nachrichten Obing Pittenhart Kienberg
Ausgabe 8/2025
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Die Energieagentur Südostbayern informiert:

Heizungstausch - Förderung auch nach Neuwahlen gültig

Jüngste Wahlkampf-Äußerungen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben für Verunsicherung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gesorgt: Was passiert mit bereits zugesagten Fördermitteln für den Heizungstausch, wenn sich die Regierung ändert? Können noch Anträge gestellt werden? "Eigentümer können beruhigt sein", sagt Bettina Mühlbauer, Geschäftsführerin der Energieagentur Südostbayern. "Ein Regierungswechsel hätte keinen Einfluss auf bereits zugesagte Förderungen. Die dafür benötigten Bundesmittel sind bereits reserviert."

Anmeldung für die Energieberatung oder auch einen sogenannten "Gebäude-Check", den Besuch des Energiefachexperten zu Hause bitte unter Telefon 0861 58 70 39 oder per Mail an info@energieagentur-suedost.bayern.