Vor einigen Jahren ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz besagt, dass Vereinsvorstände unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sind, die erweiterten Führungszeugnisse von ihren Trainern/innen und Jugendleitern/innen einzusehen.
Bei einer Informationsveranstaltung am Donnerstag, 22. Februar 2024 von 19:00 Uhr bis ca. 20:30 Uhr informiert die Kommunale Jugendarbeit über die Auswirkungen des Gesetzes und das Vorgehen im Verein dazu. Eingeladen nach Monheim sind Vereinsvorstände und Interessierte, die sich neu informieren oder ihr Wissen auffrischen möchten.
„Uns ist es wichtig, Vereinsmitgliedern Informationen zur Gesetzeslage zukommen zu lassen und über deren Umsetzung aufzuklären und alle Beteiligten bestmöglich bei der Umsetzung zu unterstützen“, so Martina Nagler, Kommunale Jugendpflegerin. „Der Vortrag ist nicht nur für Neueinsteiger interessant, auch für langjährige Ehrenamtliche aus der Kinder- und Jugendarbeit haben wir Wissenswertes dabei.“
Nach dem Vortrag gibt es genug Zeit, offene Fragen zu klären. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Anmeldung per Mail bis Sonntag, 18. Februar 2024, ist notwendig.
Anmeldung und weitere Informationen:
Landratsamt Donau-Ries
Kommunale Jugendarbeit
| Andrea Ramold Tel: 0906/74 6033 | Martina Nagler Tel: 0906 74 6033 |
Pflegstr. 2
86609 Donauwörth