1. Der Landeswahlleiter teilte folgendes mit:
ACHTUNG: Erteilung von Wahlscheinen nicht vor Zulassung der Wahlvorschläge (§ 28 Abs. 1 BWO) und nicht vor Ablauf der Beschwerdefrist, also frühestens ab dem 26. Tag vor der Wahl (nach Ablauf Beschwerdefrist) bzw. ca. 23. Tag vor der Wahl (nach Entscheidung über evtl. Beschwerden). Erst dann kann auch mit dem Druck der Stimmzettel begonnen werden. Für Druck und Auslieferung der Stimmzettel über die KWL an die Gemeinden werden mehrere Tage benötigt. Die Briefwahlunterlagen können daher voraussichtlich erst etwa 2 bis 3 Wochen vor dem Wahltag an die Wahlberechtigten verschickt werden.
Wir möchten deshalb die Wählerinnen und Wähler rein vorsorglich darauf hinweisen, dass die Briefwahlunterlagen wohl frühestens ab Mitte der 6. KW, d.h. frühestens ab dem 05.02.2025 versendet bzw. ausgetragen werden können, da wir vorher keine Stimmzettel erhalten werden.
Der Zeitraum für die Briefwahl wird sich deshalb auf 2 Wochen reduzieren.
Wir bitten Sie dies zu beachten und eventuell verstärkt auf die Urnenwahl auszuweichen.
2. Um längere Wartezeiten bei der Briefwahlausgabe zu verhindern, können Sie die Unterlagen bequem per QR Codeoder über das Bürgerserviceportal auf unserer Homepage beantragen. Die Briefwahlunterlagen erhalten Sie dann nach Hause übersandt.
QR-Code:
Den QR-Code finden Sie auf der amtlichen Wahlbenachrichtigung, die Sie wohl voraussichtlich bis Ende Januar 2025 erhalten werden.
Wenn Sie diesen QR-Code mit dem Handy abscannen, können Sie direkt auf der Internetseite unkompliziert die Briefwahlunterlagen beantragen.
Bürgerserviceportal:
Unter der Internetseite https://www.buergerservice-portal.de/bayern/vgoettingen haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, durch Angabe Ihrer Daten die Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Diese Möglichkeiten stehen Ihnen bis zum 18.02.2025 zur Verfügung.
Falls Sie den QR- Code oder das Bürgerserviceportal nicht nutzen, denken Sie bitte daran, dass der Antrag von Ihnen unterzeichnet ist – andernfalls können wir den Antrag nicht bearbeiten.