Die Bescheide im Rahmen der Grundsteuerreform sind nun für alle VG-Gemeinden verschickt worden. Somit basiert die Höhe der Grundsteuer erstmals auf dem neuen Grundsteuergesetz.
Die Grundsteuerreform hat eine Aktualisierung der Grundsteuerwerte herbeigeführt, die mehr Steuergerechtigkeit zum Ziel haben soll. Bei der neuen Grundsteuer kommt es daher nach bisherigen Erkenntnissen zu Belastungsverschiebungen, die aus verfassungsrechtlichen Gründen unvermeidlich sind und der geforderten Aufkommensneutralität nicht widersprechen. Aufkommensneutralität bedeutet, dass die Einnahmen einer Kommune nach der Reform der Grundsteuer in etwa so hoch sein sollen wie davor. Deshalb hat jede Kommune die Höhe seiner Hebesätze durch den Stadt- oder Gemeinderat individuell festgelegt. Ein Teil der Grundstückseigentümer wird künftig höher belastet, ein anderer Teil hingegen wird weniger Grundsteuer zahlen.
Der Grundsteuerbescheid ist ein Folgebescheid, der auf Grundlage des Grundsteuerwert- und des Grundsteuermessbescheides vom Finanzamt durch die Kommune erlassen wird. Fragen oder Einwendungen zum Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid sind deshalb an das zuständige Finanzamt zu richten.
Für Fragen zu den Grundsteuerbescheiden stehen Ihnen Mitarbeiter der Kasse während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Angesichts des hohen Telefonaufkommens kommt es zu langen Wartezeiten, deshalb bittet die Verwaltung Rückfragen bevorzugt per E-Mail an c.kriegler@oettingen.de oder postalisch zu stellen.
Vielen Dank für Ihre Geduld und Verständnis!