Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris nausithous) – Kartierung in den FFH-Gebieten „7029-371: Wörnitztal“, „7130-301: Wemdinger Ried“ und „7130-371: Pfäfflinger Wiesen und Riedgraben bei Laub“ sowie Erstellung eines Fachbeitrags
Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris nausithous) steht auf der Vorwarnliste der Roten Liste Bayerns und Deutschland. Außerdem ist die Art in Anhang II und Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistet, was unter anderem zur Folge hat, dass Schutzgebiete zur Erhaltung des Tagfalters auszuweisen sind.
In den FFH-Gebieten „7029-371: Wörnitztal“, „7130-301: Wemdinger Ried“ und „7130-371: Pfäfflinger Wiesen und Riedgraben bei Laub“ wurde der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris nausithous) während der Erfassungen für die Managementpläne nachgewiesen. Aufgrund der fehlenden bzw. lückenhaften Informationen zum aktuellen Vorkommen und zur Verbreitung der Art in den FFH-Gebieten „7029-371: Wörnitztal“, „7130-301: Wemdinger Ried“ und „7130-371: Pfäfflinger Wiesen und Riedgraben bei Laub“ im Regierungsbezirk Schwaben hat die Regierung von Schwaben in diesen Schutzgebieten eine Kartierung des Tagfalters beauftragt. Es sollen mehrere Teilflächen mit potenziellen Vorkommen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings (Phengaris nausithous) in diesem Jahr untersucht werden.
Ggf. erforderliche Begehungen zur Wiesenbrüterzeit erfolgen in enger Abstimmung mit der Gebietsbetreuerin des Nördlinger Ries.
Bei Fragen:
Frau Laura Leix
Regierung von Schwaben
Sachgebiet 51/Naturschutz
Fronhof 10, 86152 Augsburg
Bürogebäude: Berliner Allee 28, 86153 Augsburg
Tel.: (0821) 327-2682
E-Mail: Laura.Leix@reg-schw.bayern.de
Internet: http://www.regierung.schwaben.bayern.de