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NordRies-Kurier
Ausgabe 13/2026
Verwaltungsgemeinschaft Oettingen
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Amtliche Bekanntmachungen

Die für die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Oettingen i. Bay., die Gemeinden Auhausen, Ehingen a. Ries, Hainsfarth, Megesheim und Munningen sowie die Stadt Oettingen i. Bay. festgesetzten und vom Landratsamt mitgeteilten Bodenrichtwerte liegen in der Zeit vom 15.06.2026 bis einschließlich 17.07.2026 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oettingen i. Bay., Schloßstraße 36 (Rathaus), 1. Stock, Zimmer 101 während der Dienststunden öffentlich aus. Sie können ebenfalls auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Oettingen i. Bay. unter http://www.vg-oettingen.de /Mitgliedsgemeinde /(jeweilige Gemeinde) /Unsere Gemeinde /Zahlen und Daten /Bodenrichtwerte   

bzw. der Stadt Oettingen i. Bay. unter http://www.oettingen.de//buergerservice-politik/bauen-und-planen/bodenrichtwerte

eingesehen werden (§ 12 Abs. 2 Satz 2 BayGaV).