Zwischenzeitlich sind durch die bayerischen Finanzämter etwa 90% der neuen Bescheide zur Festsetzung der Grundsteuermessbeträge ab dem 01.01.2025 an die Grundstückseigentümer und an die Kommunen versandt worden.
Die VG Oettingen i.Bay. überprüft derzeit stichprobenartig die eingehenden Bescheide auf Plausibilität. Dabei wurde festgestellt, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Bescheiden wohl fehlerhaft ist.
Fehler können entweder durch unrichtiges Ausfüllen der Meldevordrucke bei der Abgabe der Grundsteuererklärung, jedoch auch systembedingt bei den Finanzämtern entstanden sein.
Ein fehlerhafter Grundsteuermessbescheid kann sich jedoch möglicherweise gravierend auf die entstehende Grundsteuerschuld eines Objekts auswirken und so eine deutlich höhere
Steuerbelastung verursachen.
Wir möchten Sie daher eindringlich bitten, Ihre in den letzten Wochen und Monaten vom Finanzamt erhaltenen Grundsteuermessbescheide noch einmal zu prüfen und sich bei Zweifeln (z.B. bei den veranlagten Wohn- oder Nutzflächen) schnellstmöglich an Ihr zuständiges Finanzamt zu wenden. Änderungen können nur in schriftlicher Form erfolgen (Grundsteueränderungsveranlagung in Papierform-erhältlich beim Finanzamt, elektronisch über ELSTER-als PDF-Formular zum Ausfüllen).
Zum rechtlichen Hintergrund dürfen wir Sie darauf hinweisen, dass die VG Oettingen i.Bay. Ihre neue Grundsteuer zum 01.01.2025 verpflichtend auf der Basis des Grundsteuermessbescheids festsetzen muss, auch wenn dieser sog. Grundlagenbescheid des Finanzamts fehlerhaft sein sollte.
Da es uns als Ihre Verwaltung aber ein wichtiges Anliegen ist, die Grundsteuerreform so richtig und bürgerfreundlich wie möglich umzusetzen und eventuelle Fehler bereits vor dem 01.01.2025 zu korrigieren, bieten wir Ihnen in der Zeit vom 26.09.2024 bis 04.10.2024 persönliche Termine in unserem Steueramt an.
Für eine Terminvereinbarung in dem genannten Zeitraum erreichen Sie den zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Fabian Roth, unter der TelefonNr. 09082/709-34.
Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass es sich dabei um keine rechtliche Beratung handelt, sondern es erfolgt lediglich ein Abgleich/Hilfestellung für Sie als Steuerpflichtigen.