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NordRies-Kurier
Ausgabe 20/2023
Gemeinde Auhausen
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Kommunale Arbeitsgemeinschaft ILE-Region Fränkisches Seenland-Hahnen-kamm (KAG Fränkisches Seenland-Hahnenkamm)

Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte 2024

Die KAG Fränkisches Seenland-Hahnenkamm beabsichtigt für das Jahr 2024 beim Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken die Förderung eines Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien FinR-LE in Höhe von bis zu 100.000 EUR zu beantragen. Im Falle der Bewilligung durch das ALE erfolgt die Förderung nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung. Die KAG Fränkisches Seenland-Hahnenkamm ruft unter diesem Vorbehalt daher zur Einreichung von Förderanfragen (Pro-jektanträge) für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets 2024 auf.

Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung der Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) sowie

  • der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
  • der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
  • der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
  • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
  • der demografischen Entwicklung sowie
  • der Digitalisierung

den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben maximal netto 20.000 EUR nicht übersteigen. Zu beachten ist, dass alle förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchst grenze nicht überschreiten dürfen, um als „Kleinprojekt“ eingestuft zu werden. Über diesen Aufruf kann pro definiertem Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Und alle Antragstellenden können nur einen Antrag im Rahmen dieses Aufrufs einreichen.

Voraussetzungen: Gefördert werden nur Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Liefer- und Leistungsvertrages ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten. Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen De-minimis-Beihilfe Gewerbe zu beachten. Projekte in ausgewiesenen Gebieten der Städtebauförderung sind ausgeschlossen.

Fördergegenstand: Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte, die einen Beitrag zu den Handlungsfeldern des ILE-Konzeptes aufweisen. Dies sind u.a. Maßnahmen zur

a)

Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,

b)

Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,

c)

Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,

d)

Verbesserung der Lebensverhältnisse

der ländlichen Bevölkerung,

e)

Umsetzung von dem ländlichen Charakter

angepassten Infrastrukturmaßnahmen,

f)

Sicherung und Verbesserung der

Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass auch der notwendige Durchführungsnachweis bis spätestens 30.09.2024 vorgelegt werden kann.

Zuwendungs- und Antragsberechtigte:

a)

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,

b)

natürliche Personen und Personengesellschaften.

Art und Umfang der Förderung: Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu max. 80 % bezuschusst, höchstens jedoch mit 10.000 EUR. In einem nach der Fördermittelzusage zu erstellenden privatrechtlichen Vertrag wird diese maximale Zuwendung festgelegt. Für die Kostenschätzung sind Angebote zugrunde zulegen, die auch noch im Jahre 2024 Gültigkeit besitzen sollten. Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Eine zusätzliche Förderung über die Finanzierungsrichtlinie Ländliche Entwicklung (FinR-LE) oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Antrags- und Auswahlverfahren: Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch die hierfür eingesetzte „Projekt AG Fränkisches Seenland-Hahnenkamm“.

Kriterien zur Projektauswahl:

Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.

Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der VG Gunzenhausen als Verantwortliche Stelle und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, indem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.

Termine: Abgabe der Förderanfragen (Anträge auf Förderung) mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens am 20. Oktober 2023 an Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen (Verantwortliche Stelle), Frankenmuther Straße 2 d, 91710 Gunzenhausen. Spätester Termin der Abrechnung mit der VG Gunzenhausen : 30.09.2024

Das Merkblatt mit allen ergänzenden Hinweisen und Dokumenten steht im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser (Link: Ländliche Entwicklung Regionalbudget) zur Verfügung. Das Antragsformular ist aber auch über die Kommunen erhältlich.

Beauftragter der Verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses und zuständig für Rückfragen ist Dieter Popp (vorzugsweise über dieter.popp@futour.com oder auch Telefon 09837-975708).

Gunzenhausen, den 25.07.2022:
gez. Karl-Heinz Fitz
1. Bgm Gunzenhausen und
Vorsitzender der KAG
Fränkisches Seenland-Hahnenkamm
gez. Helmut König,
1. Bgm. Theilenhofen und
Vorsitzender der VG Gunzenhausen
ILE-Regionen Altmühltal und Fränkisches Seenland-Hahnenkamm

Regionalbudget Unterstützt Auch 2024 Initiativen

In Den Kommunen

Programm zur Förderung von Kleinprojekten wurde wieder aufgelegt

(Altmühlfranken, 25.07.2023) Die beiden Kommunalen Arbeitsgemeinschaften Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) Altmühltal und Fränkisches Seenland-Hahnenkamm beteiligen sich erneut an dem vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aufgelegten und vom Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken angebotenen Programm „Regionalbudget für Kleinprojekte“ Den beiden Regionen steht vorbehaltlich der Genehmigung für das Jahr 2024 je ein Programm mit dem Umfang von bis zu 100.000 EUR zur Verfügung. Die beiden Vorsitzenden der Kommunalen Arbeitsgemeinschaften 1.Bgm´in Dr. Dr. Kristina Becker (Altmühltal) und 1.Bgm. Karl-Heinz Fitz (Fränkisches Seenland-Hahnenkamm) sehen in diesem Förderangebot eine gute Chance, um eine Vielzahl kleinerer Projekte aufgreifen und umsetzen zu können, die über andere Förderprogramme meist keine oder kaum Unterstützung erfahren konnten. Die Fördermittel setzen sich zu 90 % aus dem Haushalt des Freistaats Bayern und jeweils zu 10 % aus den Haushalten der beteiligten Kommunen der ILE-Regionen zusammen. Gefördert werden jeweils Kleinprojekte, deren Gesamtinvestitionskosten maximal netto 20.000 EUR nicht überschreiten. Und für diese Kosten kann eine Zuwendung pro Einzelprojekt von voraussichtlich bis zu max. 80 %, jedoch höchstens max. 10.000 EUR netto beantragt werden. Für die Entscheidung über die Auswahl der Projekte wurde in jeder ILE-Region eine Projekt-Arbeitsgruppe eingerichtet, in der sich Vertreter oder Vertreterinnen öffentlicher Einrichtungen, von Vereinen oder Zweckverbänden, Unternehmen oder auch fachlich ausgewiesene Einzelpersonen befinden. Bis zum 20 Oktober 2023 können entsprechende Anträge bei der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal (91802 Meinheim, Hauptstr. 37) für die Kommunen Langenaltheim, Solnhofen, Pappenheim, Treuchtlingen, Markt Berolzheim, Meinheim, Dittenheim, Alesheim oder bei der Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen (91710 Gunzenhausen, Frankenmutherstr. 2) für die Kommunen Markt Absberg, Muhr am See, Gunzenhausen, Pfofeld, Theilenhofen, Haundorf, Markt Gnotzheim, Markt Heidenheim, Polsingen, Westheim und Auhausen eingereicht werden.

Gefördert werden können nur Kleinprojekte, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes dienen. Dies sind u.a.:

  • Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
  • Umsetzung ländlich angepasster Infrastrukturmaßnahmen
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung ländlicher Bevölkerung

Alle tatsächlich bewilligten Projekte müssen dann bis zum 30. September 2024 komplett umgesetzt sein und zu diesem Zeitpunkt muss die Abrechnung zu Fördermittelauszahlung vorliegen. Bis dahin sind diese Projekte von den Maßnahmenträgern vorzufinanzieren.

Antragsberechtigt sind Kommunen, Zweckverbände, Vereine oder auch Unternehmen. Die Antragsformulare sind über die Kommunen zu beziehen oder unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser (Link: Ländliche Entwicklung Regionalbudget) direkt herunterzuladen. Sie können aber auch über die ILE-Umsetzungsbegleitung digital bezogen werden (dieter.popp@futour.com).

Den jeweiligen Antragstellern wird bis zum Ende des Jahres 2023 das Ergebnis aus diesem Wettbewerbsverfahren mitgeteilt. Mit den bewilligten Projekten kann dann mit Vertragsabschluss im Januar begonnen werden.

Kontakt:

Integrierte Ländliche Entwicklung

ILE-Umsetzungsbegleitung

c/o FUTOUR Regionalberatung

Vogelherdweg 1, 91729 Haundorf

dieter.popp@futour.com

Die Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) unterstützt und begleitet Kommunen im ländlichen Raum auf einem zukunftsfähigen Weg. Die Ämter für Ländliche Entwicklung koordinieren entsprechende Prozesse und fördern Maßnahmen zur Umsetzung definierter Ziele. Die an solchen Prozessen interessierten Gemeinden schließen sich freiwillig zusammen, um ökonomische, ökologische oder soziale Projekte zu realisieren, die eine Gemeinde nicht allein umsetzen kann. Mit der Erstellung von Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepten (ILEK) wird diese interkommunale Zusammenarbeit auf eine strukturelle Basis gestellt. Bei der konkreten Realisierung können sich diese Zusammenschlüsse einer ILE-Umsetzungsbegleitung bedienen, die ebenfalls finanziell gefördert wird. Gerade über diesen Ansatz interkommunaler Kooperationen können langfristig die Lebensqualität und die Wettbewerbsfähigkeit ländlicher Räume gestärkt werden, um attraktive Wohn- und Arbeitsmarktbedingungen dauerhaft zu sichern.