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NordRies-Kurier
Ausgabe 22/2023
Verwaltungsgemeinschaft Oettingen
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Grüner Pfeil an der Ampel Bahnhofstraße - wie verhalte ich mich richtig?

Um die angespannte Verkehrssituation an der Kreuzung B466/Bahnhofstraße zu entzerren, wurde ein grüner Pfeil an die Ampel an der Bahnhofstraße angebracht. Doch wie verhalte ich mich nun richtig?

Der grüne Pfeil erlaubt das Abbiegen nach rechts auch bei einer roten Ampel. Aber! Fußgänger, Radfahrer und Querverkehr haben Vorrang.

Das Abbiegen bei Rot an einer Ampel ist nur nach rechts und nur dort erlaubt, wo ein Grünpfeilschild vorhanden ist.

Wer am Grünpfeil bei Rotlicht nach rechts abbiegen will, muss zunächst immer an der Haltelinie anhalten.

Querende Fußgänger und Radfahrer dürfen nicht behindert oder gar gefährdet werden. Sie haben immer Vorrang. Erst dann darf man langsam über die Fußgänger- oder Radweglinie bis zur Sichtlinie vorfahren und abbiegen, sofern kein Fahrzeug von links kommt.

Der freigegebene Querverkehr hat immer Vorfahrt!

Bei mehreren Fahrzeugen, die hintereinander abbiegen wollen, gelten diese Regeln für jedes einzelne Fahrzeug.

Das Rechtsabbiegen am grünen Pfeil bei Rot ist nur erlaubt - es ist nicht vorgeschrieben. Es besteht keine Pflicht zum Abbiegen!

Es ist verboten, andere Autofahrer durch Hupe oder Lichthupe zum Rechtsabbiegen zu nötigen.

Verstöße gegen die vorgeschriebene Anhalte- und Sorgfaltspflicht werden ähnlich wie ein Rotlichtverstoß mit bis zu 100 EUR Bußgeld und drei Punkten in Flensburg geahndet.