Um die angespannte Verkehrssituation an der Kreuzung B466/Bahnhofstraße zu entzerren, wurde ein grüner Pfeil an die Ampel an der Bahnhofstraße angebracht. Doch wie verhalte ich mich nun richtig?
| • | Der grüne Pfeil erlaubt das Abbiegen nach rechts auch bei einer roten Ampel. Aber! Fußgänger, Radfahrer und Querverkehr haben Vorrang. |
| • | Das Abbiegen bei Rot an einer Ampel ist nur nach rechts und nur dort erlaubt, wo ein Grünpfeilschild vorhanden ist. |
| • | Wer am Grünpfeil bei Rotlicht nach rechts abbiegen will, muss zunächst immer an der Haltelinie anhalten. |
| • | Querende Fußgänger und Radfahrer dürfen nicht behindert oder gar gefährdet werden. Sie haben immer Vorrang. Erst dann darf man langsam über die Fußgänger- oder Radweglinie bis zur Sichtlinie vorfahren und abbiegen, sofern kein Fahrzeug von links kommt. |
| • | Der freigegebene Querverkehr hat immer Vorfahrt! |
| • | Bei mehreren Fahrzeugen, die hintereinander abbiegen wollen, gelten diese Regeln für jedes einzelne Fahrzeug. |
| • | Das Rechtsabbiegen am grünen Pfeil bei Rot ist nur erlaubt - es ist nicht vorgeschrieben. Es besteht keine Pflicht zum Abbiegen! |
| • | Es ist verboten, andere Autofahrer durch Hupe oder Lichthupe zum Rechtsabbiegen zu nötigen. |
| • | Verstöße gegen die vorgeschriebene Anhalte- und Sorgfaltspflicht werden ähnlich wie ein Rotlichtverstoß mit bis zu 100 EUR Bußgeld und drei Punkten in Flensburg geahndet. |