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NordRies-Kurier
Ausgabe 25/2024
Verwaltungsgemeinschaft Oettingen
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Amtliche Bekanntmachungen

Das neue Grundsteuerrecht in Bayern wird nun in wenigen Wochen, am 01.01.2025, in Kraft treten. Wir möchten Sie heute über den aktuellen Sachstand in unserer Verwaltung informieren:

Von den zuständigen Finanzämtern sind bayernweit nun mehr als 90% aller Fälle bearbeitet und den Kommunen die neuen Berechnungsgrundlagen zur Verfügung gestellt worden.

Im Bereich unserer Verwaltungsgemeinschaft haben alle 6 Mitgliedskommunen nach intensiven Beratungen in den gemeindlichen Gremien die neuen Hebesätze für die Grundsteuern A und B festgelegt und die notwendigen Satzungen erlassen. Alle diese Satzungen sind amtlich bekanntgemacht und inzwischen in Kraft getreten. Sie finden die Satzungen auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft unter Ihrer Gemeinde.

Bei der Festlegung der Hebesätze haben alle Mitgliedsgemeinden dem Gebot der Aufkommensneutralität vollumfänglich Rechnung getragen.

Die Verwaltung hat die vorliegenden grundlegenden Daten des Finanzamts erfasst und bearbeitet, so dass die ab dem 01.01.2025 geltenden neuen Grundsteuerbescheide erlassen werden können.

Die neuen Bescheide werden an Sie als Grundstückseigentümer ab dem 03.01.2025 versandt. Jedem Bescheid liegt zusätzlich ein Informationsschreiben bei, in dem Sie nähere Erläuterungen erhalten und in dem auch unsere Ansprechpartner genannt sind.

Voraussichtlich werden aber bis zu diesem Versanddatum noch nicht alle Grunddaten des Finanzamts bei uns vorliegen, so dass manche Grundstückseigentümer Anfang Januar (noch) keinen neuen Grundsteuerbescheid erhalten werden. Diese werden nach Eingang der Daten bei uns umgehend folgen.

Zur Zahlung dürfen wir darauf hinweisen, dass die 1. Rate – wie bisher – zum 15.02.2025 zur Zahlung fällig wird.

Ihr Steueramt