Titel Logo
NordRies-Kurier
Ausgabe 3/2023
Verwaltungsgemeinschaft Oettingen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Mitteilung des Imkerverein Oettingen

Gemäß Tierseuchenverordnung § 1a ist jeder Bienenhalter verpflichtet, sich bei seinem zuständigen Veterinäramt im jeweiligen Landratsamt anzumelden. Für Oettingen und die Gemeinden der VG ist dies das Veterinäramt am Landratsamt Donauwörth. (Tel.: 0906/74-422; E-Mail: veterinaeramt@lra-donau-ries.de)

Anzugeben sind:

Kontaktdaten Bienenhalter

Standort der Bienen

Anzahl der Bienenvölker

Landwirtschaftliche Betriebsnummer

Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen und ist kostenfrei."