Am Donnerstag, den 06.03.2025 um 19.30 Uhr findet im Schützenhaus in Auhausen eine nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft Auhausen statt.
Hierzu sind alle Jagdgenossen recht herzlich eingeladen.
| Tagesordnung | |
| 1. | Begrüßung durch den Jagdvorsteher |
| 2. | Jagdessen |
| 3. | Protokollvortrag von 2024 |
| 4. | Kassenbericht 2024 (Jagdgenossenschaft) |
| 5. | Verwendung des Jagdpachtes 2025 |
| 6. | Wünsche und Anträge |
Jeder Jagdgenosse kann sich durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienstständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.
Ein bevollmächtigter Vertreter darf sich höchstens durch einen Jagdgenossen vertreten lassen. Für die juristischen Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.