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NordRies-Kurier
Ausgabe 3/2026
Verwaltungsgemeinschaft Oettingen
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Informationen zu den Kommunalwahlen am 08.03.2026

  • Am Sonntag, den 08. März 2026, finden in Bayern die Kommunalwahlen statt.

Wir möchten die Wählerinnen und Wähler darüber informieren, dass die Wahlbenachrichtigungsschreiben voraussichtlich Anfang Februar versendet bzw. ausgetragen werden.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer gesetzlichen Neuerung die Wahlscheine und damit auch die Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 16.02.2026 ausgehändigt bzw. versendet werden dürfen. Wir möchten daher höflich darum bitten, von Rückfragen zu noch nicht zugestellten Briefwahlunterlagen abzusehen.

  • Um längere Wartezeiten bei der Briefwahlausgabe zu verhindern, können Sie die Unterlagen bequem per QR Code oder über das Bürgerserviceportal auf unserer Homepage beantragen. Die Briefwahlunterlagen erhalten Sie dann nach Hause übersandt.

QR-Code:

Den QR-Code finden Sie auf der amtlichen Wahlbenachrichtigung, die Sie Anfang Februar 2026 erhalten.

Wenn Sie diesen QR-Code mit dem Handy abscannen, können Sie direkt auf der Internetseite unkompliziert die Briefwahlunterlagen beantragen.

Bürgerserviceportal:

Unter der Internetseite

https://www.buergerservice-portal.de/bayern/vgoettingen

haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, durch Angabe Ihrer Daten die Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Diese Möglichkeiten stehen Ihnen bis zum 04.03.2026 zur Verfügung.

Falls Sie den QR- Code oder das Bürgerserviceportal für den Briefwahlantrag nicht nutzen, denken Sie bitte daran, dass der Antrag von Ihnen unterzeichnet ist – andernfalls können wir den Antrag nicht bearbeiten.

Mögliche Stichwahl bei der Landratswahl

Sollte es zu einer Stichwahl kommen und Sie hierfür ebenfalls Briefwahl beantragen wollen, muss dies bereits auf der Wahlbenachrichtigung angekreuzt werden.

Urnenwahllokal Stadtteil Heuberg entfällt.

Bei der Kommunalwahl 2026 wird es im Stadtteil Heuberg kein eigenes Urnenwahllokal geben.

Die Zahl der erwarteten Wählerinnen und Wähler hätte voraussichtlich unter der erforderlichen Mindestgröße von rund 50 Personen gelegen.

Um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl sicherzustellen, wurde daher entschieden, kein eigenes Wahllokal in Heuberg mehr einzurichten, sondern ein gemeinsames mit der Stadt Oettingen zu nutzen. Die genauen Angaben hierzu erhalten Sie in dem Wahlbenachrichtigungsschreiben. Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Briefwahl.

Bei den darauffolgenden Wahlen soll das Wahllokal Heuberg wieder vorgesehen werden.

Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern aus Heuberg für ihr Verständnis.