Am 15.05.2023 sind folgende gemeindliche Abgaben zur Zahlung fällig:
• Grundsteuer A - 2. Rate 2023
• Grundsteuer B - 2. Rate 2023
• Gewerbesteuer - 2. Rate 2023
Sofern Sie der Gemeinde Niederwerrn ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der jeweilige Betrag zum 15.03.2023 abgebucht. Steuerpflichtige ohne Einzugsermächtigung überweisen bitte - unter Angabe der PK-Nummer - auf eines der Konten der Gemeinde Niederwerrn.
Wir übersenden Ihnen auch gerne einen entsprechenden Vordruck für ein SEPA-Lastschriftmandat. Für Fragen, auch zu den Vorteilen des Abbuchungsverfahrens, steht Ihnen Herr Höfer (Tel. 09721/4999-64, höfer@niederwerrn.de) zur Verfügung.
Für weitere Fragen steht Ihnen das Steueramt zur Verfügung. Frau Dotzel (Tel. 09721/4999-63, dotzel@niederwerrn.de)