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Niederwerrner Rundschau
Ausgabe 10/2023
Rathaus Aktuell
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Fälligkeiten für Abgaben im Mai 2023

Am 15.05.2023 sind folgende gemeindliche Abgaben zur Zahlung fällig:

• Grundsteuer A - 2. Rate 2023

• Grundsteuer B - 2. Rate 2023

• Gewerbesteuer - 2. Rate 2023

Sofern Sie der Gemeinde Niederwerrn ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der jeweilige Betrag zum 15.03.2023 abgebucht. Steuerpflichtige ohne Einzugsermächtigung überweisen bitte - unter Angabe der PK-Nummer - auf eines der Konten der Gemeinde Niederwerrn.

Wir übersenden Ihnen auch gerne einen entsprechenden Vordruck für ein SEPA-Lastschriftmandat. Für Fragen, auch zu den Vorteilen des Abbuchungsverfahrens, steht Ihnen Herr Höfer (Tel. 09721/4999-64, höfer@niederwerrn.de) zur Verfügung.

Für weitere Fragen steht Ihnen das Steueramt zur Verfügung. Frau Dotzel (Tel. 09721/4999-63, dotzel@niederwerrn.de)