Am 15.05.2025 sind folgende gemeindliche Abgaben zur Zahlung fällig:
| • | Grundsteuer A - 2. Rate 2025 |
| • | Grundsteuer B - 2. Rate 2025 |
| • | Gewerbesteuer - 2. Rate 2025 |
Sofern Sie der Gemeinde Niederwerrn ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der jeweilige Betrag zum 15.05.2025 abgebucht. Steuerpflichtige ohne Einzugsermächtigung überweisen bitte - unter Angabe der PK-Nummer – auf eines der Konten der Gemeinde Niederwerrn.
Sie möchten uns ein Lastschriftmandat erteilen?
Gerne übersenden wir Ihnen ein Formular. Für Fragen wenden Sie sich an Herrn Höfer (Tel. 09721/4999-64, kasse@niederwerrn.de).
Oder über unsere Homepage: www.niederwerrn.de: