Aufgrund des Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) mit Fassung vom 14.08.2007, sowie Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern i. d. F. der Bekanntmachung vom 22.08.1998 wird folgende Aufhebungssatzung erlassen:
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 24.03.2025 die Aufhebung der Satzung über die Errichtung und Gestaltung von Dachaufbauten beschlossen.
Die Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung außer Kraft.