Geltungsbereich des Bebauungsplanes. unmaßstäblich
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
In der Sitzung vom 12.11.2024 hat der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Niederwerrn den Vorentwurf in der Fassung vom 12.11.2024 gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, beschlossen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, mit öffentlicher Darlegung und Anhörung für den Vorentwurf sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, zum Vorentwurf des Bebauungsplanes, in der Fassung vom 12.11.2024, hat in der Zeit vom 06.12.2024 bis 17.01.2025 stattgefunden.
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Niederwerrn hat am 24.03.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung 04.03.2025 gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Die Änderungen der Entwurfsfassung vom 04.03.2025 gegenüber der Fassung vom 12.11.2024 (Vorentwurf) sind zur besseren Nachvollziehbarkeit in Rot hervorgehoben.
Geltungsbereich
Das Gewerbegebiet „Am Motorpool“ umfasst eine Fläche von 26.847 m². Die Erweiterung des Gewerbegebiets beträgt 8.619 m², wodurch sich eine Gesamtfläche von 35.466 m² ergibt. Geltungsbereich des Bebauungsplanes erfasst folgende Grundstücke Fl.-Nrn. 1322 (Teilfläche), 1324, 1325, 1326, 1341/3 (Teilfläche), 1341/4, 1341/5, 1354, 1354/2, 1354/3, 1354/4, 1354/5, 1354/6, 1354/7, 1354/8, 1354/9, 1354/10, 1359 und 1359/3.
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 04.03.2025 sind in der Zeit
Vom 23.05.2025 bis einschließlich 23.06.2025 (Veröffentlichungsfrist)
im Internet auf der Homepage der Gemeinde Niederwerrn veröffentlich. Die Unterlagen des Bebauungsplans können hier eingesehen und heruntergeladen werden:
https://www.niederwerrn.de/gemeinde/allgemeines/bauleitplanung/index.html
Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen innerhalb der Veröffentlichungsfrist leicht zugänglich bei der Gemeinde Niederwerrn, Schweinfurter Straße 54, 97464 Niederwerrn, während der allgemeinen Dienststunden zu allgemeiner Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauamt@niederwerrn.de während der Dauer der Veröffentlichungsfrist übermittelt werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit die Stellungnahmen schriftlich bei der Gemeinde Niederwerrn, mündlich zur Niederschrift oder telefonisch unter 09721/4999-69 zur Niederschrift abzugeben.
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Umweltbezogene Information:
Im Rahmen des Verfahrens wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und im Rahmen der Begründung gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar.
| 1. | Umweltbericht (Teil B der Begründung) | |
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| - | Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen gegliedert nachfolgender Schutzgüter: Boden, Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen, Menschen, Landschafts- und Ortsbild, Kultur und sonstigen Sachgüter |
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| - | Beschreibung des Vorhabens und der umweltrelevanter Wirkfaktoren einschl. der Wechselwirkung zwischen Schutzgütern |
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| - | Naturschutzfachliche Eingriffsermittlung bezogen auf die Schutzgüter |
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| - | Beschreibung der der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung der nachteiligen Umweltauswirkungen |
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| - | Ermittlung des Kompensationsbedarfs |
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| - | Beschreibung der Maßnahmen zum Ausgleich |
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| - | Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten |
| 2. | Schalltechnische Stellungnahme „Gewerbe- und Verkehrslärm“, Stand 21.02.2023 | |
Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls auf der Homepage unter der o.g. Internet-Adresse veröffentlicht ist.