In der Sitzung vom 25.06.2024 hat der Gemeinderat Niederwerrn die Aufhebung des Bebauungsplans „Im Tal“ in der Gemarkung Oberwerrn beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 756, 756/1, 758, 759/1, 759/2 und eine Teilfläche der Fl.Nrn. 760 und 741/1 der Gemarkung Oberwerrn.
Im Bebauungsplan ist die Fl.Nr. 756 als Gemeinbedarfsfläche festgelegt, die Fl.Nr. 756/1 als Kindertagesstätte/Kindergarten. Eine zukünftige Nutzung der Flächen im Rahmen des Bebauungsplans ist nicht mehr vorgesehen, weshalb eine Aufhebung des Bebauungsplans notwendig ist. Die Fl.Nrn. 741/1, 758, 759/2 und die Teilfläche der Fl.Nr. 760 waren zur Zeit der damaligen Bekanntmachung des Bebauungsplans am 24.09.1982 in der heutigen genutzten Form bereits vorhanden. Die Fl.Nr. 759/1 wurde nach Bebauungsplan bebaut.
Die Grundstücke würden nach Aufhebung des Bebauungsplans in den unbeplanten Innenbereich i. S. d. § 34 BauGB fallen. Es gelten die Regelungen der BayBO.
Die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom 02.08.2024 bis 06.09.2024 in der Gemeinde Niederwerrn, Schweinfurter Straße 54, 97464 Niederwerrn, während der allgemeinen Dienststunden und nach Vereinbarung zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die Unterlagen sind während der genannten Fristen auch auf der Internetseite der Gemeinde abrufbar:
https://www.niederwerrn.de/gemeinde/allgemeines/bauleitplanung/index.html