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Niederwerrner Rundschau
Ausgabe 17/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Die Verpachtung erfolgt auf sechs Jahre und endet am 30.09.2032. Eine automatische Verlängerung ist nicht möglich.

Die Vergabe erfolgt nach Höchstpreis, unter Berücksichtigung folgender Faktoren:

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Entfernung Hof / Betriebsstätte zur Pachtfläche

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Eigene Flurstücke in näherer Umgebung zur Pachtfläche

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Wirtschaftliche und soziale Auswirkungen auf den Pachtbetrieb

Die Verpachtung erfolgt ausschließlich an Landwirte aus Nieder- und Oberwerrn, auswärtige Landwirte sind ausgeschlossen.

Die handschriftlich unterzeichneten Angebote müssen einzeln pro Flurstück mit Hilfe des Bewerbungsformulars bis Mittwoch, 02.09.2026, 8 Uhr, in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag bei der Gemeinde Niederwerrn eingereicht werden. Bitte den Umschlag entsprechend kennzeichnen!

Angebote ohne Bewerbungsformular können nicht gewertet werden. Das Formular erhalten Sie als Download auf www.niederwerrn.de. Bei Rückfragen können Sie sich gerne an (finanzverwaltung@niederwerrn.de) wenden.

Nach Ablauf der oben genannten Angebotsfrist werden die Angebote ausgewertet und die Flurstücke jeweils an den Interessenten mit dem höchsten Gebot (unter Berücksichtigung oben genannter Faktoren) vergeben.

Niederwerrn, 07.08.2026
Zirkelbach
1. Bürgermeister