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Niederwerrner Rundschau
Ausgabe 20/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderungssatzung zur Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung (Stellplatzsatzung)

Die Gemeinde Niederwerrn erlässt gemäß Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung - BayBO- und Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung (Stellplatzsatzung):

§ 1

Die Anlage zu § 3 Stellplatzbedarf wird wie folgt angepasst:

Richtzahlen für den Stellplatzbedarf

Nr.

Verkehrsquelle

Zahl der Stellplätze (Stpl.)

1.

Wohngebäude

1.1

Einfamilienhäuser (das sind Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser, bezogen auf je eine Wohnung)

2 Stpl. (je Wohnung)

1.2

Mehrfamilienhäuser und sonstige Gebäude mit Wohnungen

2 Stpl. je Wohnung

1.3

Umbau und Erweiterung von bestehenden Wohngebäuden im Innerortsbereich (§ 34 BauGB)

1,5 Stpl. je Wohnung

1.4

Umbau und Erweiterung von bestehenden Wohngebäuden im Sanierungsgebiet Altort Niederwerrn

1 Stpl. je Wohnung

1.5

Gebäude mit Mietwohnungen, für die eine Bindung nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz besteht

0,5 Stpl. je Wohnung

2.

Für andere Wohnformen, gewerbliche Anlagen und sonstige Verkehrsquellen gilt die Anlage der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV)

§ 2

Die Änderungssatzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Niederwerrn, 16.09.2025
gez. Bärmann, 1. Bürgermeisterin