In letzter Zeit stellt die Gemeinde Niederwerrn vermehrt Auffahrrampen oder kleine Keile meist aus Gummigranulat an Bordsteinen – etwa bei Grundstückszufahrten oder Stellplätzen – im öffentlichen Straßenraum fest. Diese Hilfsmittel sind jedoch nur auf privatem Grund erlaubt.
Im öffentlichen Straßenraum beeinträchtigen sie jedoch die Verkehrssicherheit. Zum einen wird der Regenwasserabfluss gehemmt bzw. sogar verhindert, was vor allem bei starken Regenfällen zu Aquaplaning führen kann. Zum anderen können diese auch Verkehrsteilnehmer gefährden. Die Rampen können durch Erschütterung vorbeifahrender Fahrzeuge verschoben werden und stellen so eine ernsthafte Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar.
Das Verbot, Gegenstände auf die Straße zu bringen oder dort liegen zu lassen ist auch in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. In § 32 StVO steht: „Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen…“
Die Verwaltung ruft daher eindringlich dazu auf, dass alle Auffahrrampen bzw. -keile aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen.
Bei Unzufriedenheit der aktuellen Bordsteinsituation können Sie gerne einen schriftlichen Antrag auf Gehwegabsenkung an bauamt@niederwerrn.de stellen.