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Niederwerrner Rundschau
Ausgabe 29/2022
Kommunale Jugendarbeit
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Vorübergehende Erhöhung (bis 31.12.2022) der Zuschussbeträge der Zuschussrichtlinien des Kreisjugendrings

Die Vollversammlung des Kreisjugendrings Schweinfurt hat am 01.06.2022 die vorübergehende Erhöhung der Zuschussbeträge der Zuschussrichtlinien beschlossen.

Um vor allem Bildungsmaßnahmen und Jugendfreizeiten für den Sommer besser zu ermöglichen, treten die Änderungen bereits rückwirkend zum 01.04.2022 in Kraft. Beim Zuschusstitel 3 (Förderung von Materialien, Geräten und Renovierungsaufwand für die Jugendarbeit) tritt die Änderung der Förderperiode entsprechend rückwirkend zum 01.10.2021 in Kraft.

Übersicht über die Erhöhungen im Einzelnen:

Bei den Zuschusstiteln 5 (Grundförderung der Jugendverbände/zentrale Leitungsaufgaben) und 6 (Schwimmförderung) erfolgt keine Anpassung.

Die Zuschussrichtlinien des Kreisjugendring Schweinfurt sowie Antragsformulare sind unter https://www.kjr-sw.de/zuschuesse/ zu finden.