Der Gesetzgeber hat mit dem Jahreswechsel den Kinderreisepass abgeschafft. Wer mit dem Nachwuchs ins Ausland reisen möchte, benötigt zukünftig auch für Kinder mindestens einen Personalausweis. Für Reisen etwa in Ländern außerhalb der EU, brauchen Kinder ab der Geburt, auch einen Reisepass. Während der Reisepass für unter 24-jährige 37,50 Euro kostet und der reguläre Reisepass für alle älteren 70 Euro, war der Kinderreisepass mit 13 Euro deutlich günstiger. Der Kinderreisepass hatte jedoch nur eine Gültigkeitsdauer von gerade einmal einem Jahr. Der normale Reisepass hält dagegen sechs Jahre, bei über 24-jährigen sogar zehn Jahre. Außerdem verfügte der Kinderreisepass über keine Fingerabdrücke, ebenso fehlte der elektronische Speicherchip. Darum wurde dieser in anderen Ländern wie etwa der Vereinigten Staaten von Amerika nicht akzeptiert. Dem wollte der Gesetzgeber durch die Vereinheitlichung entgegenwirken.
Doch die neue Ausweisform bringt auch so manche Tücken mit sich. Künftig werden die Ausweise nicht mehr bei der Gemeinde Niederwerrn, sondern bei der Bundesdruckerei hergestellt. Diese hat eine Produktionsdauer von bis zu sechs Wochen. Bitte beachten Sie diese bei Ihrer Urlaubsplanung. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bürgerbüros der Gemeinde Niederwerrn, gerne zur Verfügung.