Die Grundsteuer wurde reformiert. Nach Einreichung der Grundsteuererklärung durch die Eigentümer wurden die neuen Berechnungsgrundlagen von den Finanzämtern ermittelt.
Das Steueramt der Gemeinde Niederwerrn hat im Jahr 2023 und 2024 die Messbeträge vom Finanzamt Schweinfurt übermittelt bekommen, sodass anhand dieser Daten die Grundsteuerbescheide erstellt werden. Die neuen Grundsteuerbescheide werden im Januar an alle Eigentümer versendet. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B sind gleichbleibend in Höhe von 330% vom
Gemeinderat beschlossen worden. Die neue Hebesatzsatzung wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 22.10.2024 erlassen. (siehe Rundschau vom 08.11.2024)
Bitte beachten Sie:
Bitte gleichen Sie den Grundsteuerbescheid der Gemeinde Niederwerrn mit dem Einheitswertbescheid vom Finanzamt Schweinfurt ab
Stimmen die Daten überein?
| • | Messbetrag |
| • | Eigentümer |
| • | Adresse / Flurnummer |
Sollten die o.g. Daten nicht übereinstimmen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail mit der PK-Nummer und dem Aktenzeichen an steueramt@niederwerrn.de
Sollten Sie bis 03.02.2025 keinen Grundsteuerbescheid erhalten haben, sind aber Eigentümer einer Immobilie oder eines Flurstückes in Niederwerrn oder Oberwerrn, so melden Sie sich bitte bei uns.
Per E-Mail an steueramt@niederwerrn.de
Haben Sie Fragen zum Sepa-Lastschriftmandat oder möchten ein Sepa-Lastschriftmandat erteilen, dann wenden Sie sich bitte an kasse@niederwerrn.de oder per Telefon an Herrn Höfer 09721/4999-64. Ein neues Sepa-Mandat können Sie auch über unsere Homepage erteilen: www.niederwerrn.de (unter Bürgerservice -> Service -> RathausServicePortal)
Bei Fragen zum Einheitswertbescheid und zur Berechnung des Messbetrages wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt in Schweinfurt. Die Gemeinde Niederwerrn hat auf diese Daten keinen Zugriff. (Telefonnummer Finanzamt Schweinfurt 09721/2911-0)