Titel Logo
Niederwerrner Rundschau
Ausgabe 35/2022
Rathaus Aktuell
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Stellenausschreibung Schülerbeförderung

Ihr Aufgabenschwerpunkt ist insbesondere:

  • Beförderung von Schülern.

Ihr Anforderungsprofil:

  • Führerscheinklasse B
  • Einsatzbereitschaft, Flexibilität, Organisationstalent, Freude im Umgang mit Bürgern und eine selbstständige Arbeitsweise
  • Freundliches und sicheres Auftreten sowie Kontaktfreude mit situationsangemessener Durchsetzungs- und Konfliktfähigkeit
  • Ortskenntnisse in Niederwerrn
  • einwandfreier Leumund.

Wir bieten Ihnen:

  • leistungsgerechte Bezahlung nach TVöD in Entgeltgruppe 4
  • abwechslungsreiches und interessantes Tätigkeitsfeld
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Durch die jährlich wechselnden Beförderungszahlen der Schüler im Schulverbund ist diese Stelle durch Sachgrund auf das Schuljahr 2022/2023 (13.09.2022 bis 11.09.2023) befristet.

Schwerbehinderte Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Ihre aussagekräftige Bewerbung (möglichst per E-Mail im PDF-Format) richten Sie bitte bis zum 07.09.2022 an die E-Mailadresse bewerbung@niederwerrn.de oder alternativ per Post an die Gemeinde Niederwerrn, Frau 1. Bürgermeisterin Bärmann, Schweinfurter Str. 54, 97464 Niederwerrn.

Haben Sie bitte Verständnis, dass zugesandte E-Mailbewerbungen in einem anderen Format als PDF aus Gründen des Datenschutzes nicht berücksichtigt werden können.

Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie uns die Zustimmung, dass wir diese einbehalten oder inhaltliche Kopien fertigen dürfen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die personenbezogenen Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/Bewerberinnen den Datenschutzbestimmungen entsprechend vernichtet.

Für Datenschutzinformationen besuchen Sie bitte unsere Homepage www.niederwerrn.de. Für telefonische Auskünfte steht Ihnen unsere Personalleitung, Frau Volkmer, unter 09721/4999-52 gerne zur Verfügung. Reisekosten werden nicht erstattet.