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Niederwerrner Rundschau
Ausgabe 37/2022
Rathaus Aktuell
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Grundsteuerreform in Bayern - Abgabe der Grundsteuererklärung bis 31.10.2022

• Wer ist betroffen?

Jeder, der am 1. Januar 2022 Grundstückseigentümer war, muss im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss Grundsteuer bezahlt werden. Die Grundsteuer ist grundsätzlich vom Grundstückseigner zu entrichten.

• Wo gebe ich meine Grundsteuererklärung ab?

Die Grundsteuererklärung muss im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 abgegeben werden. Diese kann

elektronisch über „ELSTER - Ihr Online-Finanzamt“ unter www.elster.de abgegeben werden

oder

mittels Formularvordruck auf Papier

Die Papiervordrucke können Sie im Rathaus abholen. Sie erhalten diese in Zimmer 05 (Kasse) bei Herrn Höfer und Frau Schäfer.

Wir bitten Sie die elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung über „ELSTER - Ihr Online-Finanzamt“ unter www.elster.de zu bevorzugen.

• Bayernatlas

Auf www.bayernatlas.de stehen Ihnen im Zeitraum vom 01.07.-31.12.2022 die Objektinformationen kostenlos zur Verfügung.

• Sie sind steuerlich beraten?

Selbstverständlich kann die Grundsteuererklärung auch durch Ihren Steuerberater erfolgen.

• Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung?

Weitere Informationen finden Sie online unter

www.grundsteuer.bayern.de

Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 - 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 - 16:00 Uhr auch telefonisch für Sie erreichbar: 089 - 30 70 00 77.

In Bayern gilt es, rund 6,3 Mio. Feststellungen zu treffen - aufgrund der Menge der zu bearbeitenden Grundsteuererklärungen sehen Sie bitte von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Grundsteuererklärung ab.