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Niederwerrner Rundschau
Ausgabe 4/2024
Rathaus Aktuell
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Fälligkeitstermine für Abgaben im Februar 2024

Am 15.02.2024 sind folgende gemeindliche Abgaben zur Zahlung fällig:

• Grundsteuer A - 1. Rate 2024

• Grundsteuer B - 1. Rate 2024

• Gewerbesteuer - 1. Rate 2024

Sofern Sie der Gemeinde Niederwerrn ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der jeweilige Betrag zum 15.02.2024 abgebucht. Steuerpflichtige ohne Einzugsermächtigung überweisen bitte - unter Angabe der PK-Nummer – auf eines der Konten der Gemeinde Niederwerrn.

Wir übersenden Ihnen auch gerne einen entsprechenden Vordruck für ein SEPA-Lastschriftmandat. Für Fragen, auch zu den Vorteilen des Abbuchungsverfahrens, steht Ihnen Herr Höfer (Tel. 09721/4999-64, höfer@niederwerrn.de) zur Verfügung.

Für weitere Fragen steht Ihnen das Steueramt zur Verfügung. Frau Menninger (Tel. 09721/4999-63, menninger@niederwerrn.de)