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Niederwerrner Rundschau
Ausgabe 4/2026
Verschiedenes
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Verschiedenes

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge der Digitalisierung in der Steuerverwaltung und des seit 02.01.2026 eingesetzten rechtssicheren (papierersetzenden) Scannens von Posteingängen wird nochmals gebeten, ausschließlich die vorgesehenen elektronischen Wege zur Belegübersendung per ELSTER (bzw. bei anderen Softwareanbietern über die entsprechende ERiC-Schnittstelle) zu nutzen.

Lediglich in Ausnahmefällen sollten noch Belege in Papierform an Finanzämter übersandt werden. Dabei ist zu beachten, dass ausschließlich Belegkopien und keine Originale mehr eingereicht werden, da die Papier-Posteingänge (u. a. Belege) nach dem Scannen vernichtet werden.

Zudem wird gebeten, auch Anträge, Einsprüche und Mitteilungen an die Steuerverwaltung möglichst nur noch per ELSTER (bzw. ERiC-Schnittstelle) zu übersenden, da der Absender über diesen Weg auch unmittelbar eine Eingangsbestätigung erhält.

Eine Übersendung über andere Portale oder Postfächer sowie per E-Mail, Fax oder Papier führt zu Mehraufwand in den Finanzämtern und wird daher die Bearbeitungsdauer verlängern.

Die elektronischen Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier:

https://www.finanzamt-schweinfurt.de/kontakt/elektronischer-kontakt

Sofern Sie noch nicht bei ELSTER registriert sind, nutzen Sie bitte das Kontaktformular an Ende der angegeben Internetseite. Sie können auch damit Unterlagen an das Finanzamt übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Finanzamt