Bauleitplanung - Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Motorpool",
Gemeinde Niederwerrn, Gemeindeteil Niederwerrn
- Aufstellungsbeschluss
Sachvortrag
Die Gemeinde Niederwerrn plant die Umnutzung der Teilfläche des ehemaligen Kasernenareals nördlich der B 303. Hier soll ein Gewerbegebiet entstehen. Der Geltungsbereich wurde bereits in der 4. Änderung des Flächennutzungsplans als Gewerbliche Bauflächen berücksichtigt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat Niederwerrn beschließt für die Flurstücke 1354 und 1359 der Gemarkung Niederwerrn die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Motorpool“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 BauGB, mit dem Ziel Gewerbegebietsflächen nach § 8 BauNVO auszuweisen. Das Gebiet umfasst eine Fläche von etwa 2,7 ha. Der Gemeinderat beschließt, von § 9 Ziffer 3a der Geschäftsordnung für den Gemeinderat abzuweichen. Das gesamte Verfahren der Bauleitplanung „Am Motorpool“ wird im Gemeinderat behandelt.
Beschluss
Der Gemeinderat Niederwerrn beschließt für die Flurstücke 1354 und 1359 der Gemarkung Niederwerrn die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Motorpool“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 BauGB, mit dem Ziel Gewerbegebietsflächen nach § 8 BauNVO auszuweisen. Das Gebiet umfasst eine Fläche von etwa 2,7 ha. Der Gemeinderat beschließt, von § 9 Ziffer 3a der Geschäftsordnung für den Gemeinderat abzuweichen. Das gesamte Verfahren der Bauleitplanung „Am Motorpool“ wird im Gemeinderat behandelt.
Abstimmungsergebnis: Ja: 16 / Nein: 0