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Niederwerrner Rundschau
Ausgabe 45/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Grillplatzes der Gemeinde Niederwerrn vom 01.09.2022

Die Gemeinde Niederwerrn erlässt aufgrund der Art. 1, 2 Abs. 1, 8 Abs. 1 S. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBI S. 264, BayRS 2024-1-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Dezember 2021

(GVBI S. 638), folgende

Satzung

§ 1 Gebührenpflicht

Die Gemeinde Niederwerrn erhebt für die Benutzung des Grillplatzes durch Nutzung von Dritte Benutzungsgebühren nach dieser Satzung.

§ 2 Gebührenschuldner

(1)

Gebührenschuldner ist derjenige Verein/diejenige Gruppierung/Privatperson, dem bzw. der eine Nutzungserlaubnis durch die Gemeinde Niederwerrn erteilt wurde.

(2)

Handelt es sich bei dem Verein nicht um eine rechtsfähige Vereinigung, haften die Mitglieder als Gesamtschuldner.

§ 3 Entstehen und Fälligkeit der Gebührenschuld

(1)

Die Benutzung des Grillplatzes ist bei der Finanzverwaltung der Gemeinde zu beantragen.

(2)

Die Gebührenschuld entsteht mit der Zuteilung von Nutzungszeiten und dem Erhalt der Nutzungserlaubnis.

(3)

Die Gebühren für den Grillplatz werden 14 Tage nach Zustellung des Bescheides fällig.

§ 4 Gebührenhöhe

(1)

Die Gebühr für die Nutzung richtet sich nach der Anzahl der Tage, an welchen der Grillplatz gemietet werden soll.

(2)

Die Abrechnung der Nutzung erfolgt nach Reservierung des Platzes im Kalender bei der Gemeinde Niederwerrn.

(3)

Für die Mietung des Grillplatzes wird pro Tag eine Gebühr in Höhe von 50,00 Euro festgesetzt. Für den zweiten und jeden weiteren Tag eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro.

(4)

Zusätzlich ist eine Kaution in Höhe von 100,00 Euro zu entrichten. Diese wird nach Nutzung und einwandfreie Rückgabe des Grillplatzes an den Nutzer zurücküberwiesen.

§ 5 Ausnahmeregelung

Die Gemeinde Niederwerrn ist berechtigt, in begründeten Fällen (soziale Veranstaltungen, Meisterschaften, etc.) Ausnahmen zuzulassen.

§ 6 Inkrafttreten

Die Gebührensatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Niederwerrn, den 25.10.2022
Gemeinde Niederwerrn
Bettina Bärmann
1. Bürgermeisterin