Titel Logo
Niederwerrner Rundschau
Ausgabe 47/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Schlussfeststellung - Flurneuordnung Pfersdorf 4

Flurneuordnung Pfersdorf 4

Gemeinde Poppenhausen, Landkreis Schweinfurt

LD-B - A 7566 - 2442

Schlussfeststellung

Das Verfahren Pfersdorf 4 wird abgeschlossen (§ 149 Flurbereinigungsgesetz).

Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Pfersdorf 4 sind abgeschlossen. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

Zeller Str. 40, 97082 Würzburg

(Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg)

eingelegt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Hinweis:

Diese Schlussfeststellung kann innerhalb von vier Monaten ab dem 21.11.2022 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken auf der Seite Projekte in Unterfranken unter

„Öffentliche Bekanntmachungen in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“ eingesehen werden.

(https://www.ale-unterfranken.bayern.de/108554)

Würzburg, 08.11.2022
gez. Jürgen Eisentraut
Behördenleiter