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Niederwerrner Rundschau
Ausgabe 49/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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SuedLink: Ankündigung von Kartierungsarbeiten und weiteren nichtinvasiven, bauvorbereitenden Maßnahmen in der Gemeinde Niederwerrn

Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Aktuell läuft für den Abschnitt D2 von SuedLink (südlich Bundeslandgrenze Thüringen/Bayern bis Konverterstation Bergrheinfeld/West bzw. Landkreisgrenze Schweinfurt/Bad Kissingen) das Planfeststellungsverfahren. Die Bundesnetzagentur hat hierzu nach § 20 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) den Untersuchungsrahmen festgelegt. Die biologischen Kartierungen dienen der Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage, um die Vereinbarkeit von SuedLink mit dem Natur- und Artenschutz zu prüfen. Mithilfe der Vermessungsarbeiten, geophysikalischen Untersuchungen, archäologischen Feldbegehungen und Zuwegungen zu bauvorbereitenden Maßnahmen vertiefen die Übertragungsnetzbetreiber ihre Kenntnisse der jeweiligen lokalen Voraussetzungen des Baugrunds und ermitteln u. a. wichtige Bodenkennwerte oder die Flurabstände wasserführender Schichten. Die gewonnenen Daten und deren fachliche Bewertung fließen in den Abwägungsprozess zur Findung des konkreten Leitungsverlaufs ein und sind Bestandteil der sogenannten Unterlagen nach § 21 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Mit den geplanten Untersuchungen ist keine Festlegung für einen Leitungsverlauf verbunden.

Umfang der Kartierungsarbeiten

Die Kartierzeiträume orientieren sich an den verschiedenen Lebenszyklen der Fauna und Flora. Auch Art und Umfang der Kartierungen sind abhängig von der Art bzw. Artengruppe, die kartiert wird und können - je nach Artengruppe - in Form von Begehungen und Sichtbeobachtungen, aber auch durch das Ausbringen von Lockstöcken oder Hand- und Kescherfänge erfolgen.

Information zu den Kartierungsarbeiten

Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und im Einzelfall Grundstücke zu betreten und / oder zu befahren. In der Regel werden sie zu Fuß durchgeführt und dauern - je nach Ziel der Kartierung - zwischen 15 Minuten bis zu mehreren Stunden pro Tag.

Informationen zu geophysikalischen Untersuchungen/Vermessungsarbeiten

Es werden ergänzend Vermessungsarbeiten zur Erfassung der aktuellen topographischen Verhältnisse per GPS oder traditionelle Einmessverfahren sowie ggf. nichtinvasive geophysikalische Untersuchungen (Georadar, Geoelektrik, Seismik und Elektromagnetik) durchgeführt. Vor Ort werden Straßen, Zuwegungen, Flächen und Bauwerke zur Feststellung des Ist-Zustandes dokumentiert.

Informationen zu den Trassenbesichtigungen 

Bei den Trassenbesichtigungen ermitteln wir Umweltdaten, Informationen über Kreuzungspunkte sowie die örtlichen Gegebenheiten mit Blick auf geografische und geologische Gesichtspunkte. Die Trassenbefahrungen werden in der Regel durch Kleingruppen von zwei Personen mit üblichen Pkws durchgeführt. Diese benutzen öffentliche Wege und befahren Privatwege nur dort, wo es unbedingt notwendig ist. Bei der Trassenbesichtigung werden keine besonderen Geräte eingesetzt, sondern lediglich fotografische Aufnahmen und Notizen angefertigt. 

Informationen zu den archäologischen Voruntersuchungen

Die Untersuchungen dienen der Erkundung und Dokumentation potenzieller archäologischer Fundstellen innerhalb des 1000-Meter-breiten durch die Bundesnetzagentur festgelegten Trassenkorridors von SuedLink. Ziel der Untersuchungen ist die systematische Suche und Erkundung von Flächen von archäologischem Interesse und die Berücksichtigung potenzieller archäologischer Fundstellen bei der Planung des konkreten Leitungsverlaufs. Im Rahmen der Voruntersuchungen bedienen wir uns nichtinvasiver Methoden wie systematischen Feldbegehungen. Bei einer archäologischen Feldbegehung werden während der vegetationsfreien Periode Flächen nach archäologischen Oberflächenfunden abgesucht, die Hinweise auf im Boden befindliche Denkmale geben. Die archäologischen Funde werden am gleichen Tag mit einem GPS eingemessen und eingesammelt. Bodeneingriffe werden nicht durchgeführt. Selbstverständlich wird auf Belange des Bodenschutzes und der Landwirtschaft bei den Untersuchungen besondere Rücksicht genommen.

Informationen zu den Zuwegungen zu bauvorbereitenden Maßnahmen

Um zu den einzelnen Untersuchungsflächen der zu prüfenden Flurstücke für die bauvorbereitenden Maßnahmen zu gelangen, ist es teilweise nötig, die Zuwegung über weitere Flurstücke im Trassenkorridor zu führen. Die Zuwegungen werden durch Personen betreten oder mit normalen Pkws befahren. Diese benutzen öffentliche Wege und befahren Privatwege nur dort, wo es unbedingt notwendig ist.

Eventuelle Schäden

Sollte es trotz aller Vorsicht bei der Ausführung der nichtinvasiven, bauvorbereitenden Maßnahmen zu Schäden oder unmittelbaren Vermögensnachteilen kommen, werden diese durch die TransnetBW GmbH oder die von ihr beauftragten Firmen entsprechend den gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angemessen entschädigt.

Bekanntmachung und Termine

Die Berechtigung zur Durchführung dieser Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungsarbeiten, Vermessungsarbeiten, geophysikalischen Untersuchungen, Trassenbegehungen, archäologischen Feldbegehungen und Zuwegungen zu bauvorbereitenden Maßnahmen erfolgen in der Gemeinde Niederwerrn im Zeitraum von 02.01.2023 bis 31.12.2023.

Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus den zugehörigen Planunterlagen. Diese liegen am Auslageort der Gemeinde Niederwerrn zur öffentlichen Einsicht aus: Gemeinde Niederwerrn, Informationsschalter für Bürger im Rathaus, Schweinfurter Straße 54, 97464 Niederwerrn. Bitte beachten Sie, dass eine Einsicht der ausgelegten Unterlagen nur nach telefonischer Anmeldung unter Telefonnummer 09721 4999-0 möglich ist. Bitte beachten Sie die aktuellen Coronabestimmungen der Kommune.

Mitarbeitende der TransnetBW GmbH oder von ihr beauftragte Firmen informieren die von den genannten Maßnahmen berührten Eigentümer und Nutzungsberechtigten zusätzlich schriftlich, sofern im Rahmen der Kartierungen temporäre Installationen (z. B. Nistkästen oder Lockstöcke) ausgebracht werden.

Aufgrund der Größe des Untersuchungsgebiets und Vielzahl der Eigentümer und Nutzungsberechtigten wird es leider nicht möglich sein, jeden Eigentümer und Nutzungsberechtigten vor dem Betreten ihrer Grundstücke bzw. Wege einzeln über die Vermessungsarbeiten, geophysikalischen Untersuchungen, Trassenbegehungen, archäologischen Feldbegehungen und Zuwegungen zu bauvorbereitenden Maßnahmen zu informieren.

Kontakt für Rückfragen

Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der bauvorbereitenden Maßnahmen stehen Mitarbeitende der TransnetBW GmbH zur Verfügung:

TransnetBW GmbH

Tel.: 0800 380 470-1

E-Mail: suedlink@transnetbw.de

www.suedlink.com