Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Niederwerrn für das Haushaltsjahr 2023 gemäß Art. 65 Abs. 3 Gemeindeordnung
Der Gemeinderat der Gemeinde Niederwerrn hat in seiner Sitzung am 31. Januar 2023 gemäß Art. 63 ff. der Gemeindeordnung folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2023 beschlossen:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 15.155.016 Euro
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 9.794.900 Euro ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 330 v. H.
b) für die Grundstücke (B) — 330 v. H.
2. Gewerbesteuer — 310 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Die Haushaltssatzung 2023 enthält gemäß Schreiben vom 23.02.2023 Az.: 30 - 941/2/1 – 160 des Landratsamtes Schweinfurt (Rechtsaufsichtsbehörde) keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung vom Tage nach dieser Bekanntmachung an für die Dauer ihrer Gültigkeit bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung im Rathaus Niederwerrn, Schweinfurter Str. 54, Zimmer 14, während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsicht bereit.