Aus aktuellem Anlass bittet die Gemeinde Niederwerrn die Bevölkerung um folgende Beachtung:
Nach § 10 unserer Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter, sind die Gehbahnen an Werktagen zwischen 7.00 und 20.00 Uhr (an Sonn – und Feiertagen ab 8.00 Uhr) von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt oder Tausalz), nicht jedoch mit ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn (nicht auf der Fahrbahn !!! ) so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird.
Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.
Alle Autofahrer werden gebeten, ihre Fahrzeuge so zu parken, dass eine Durchfahrtbreite auf den Straßen von mind. 4 m für den Winterräumdienst gesichert ist. Eine zügige und sichere Räumung und Streuung der Straßen im Winter dient sicherlich allen Bürgern.